Finanzierung: Ambulant vor Statonär!



Die Pflege und Versorgung Zuhause ist auf den ersten Blick wesentlich teurer als die Versorgung beispielsweise in einer spezialisierten Pflegeeinrichtung. Allerdings gilt in der Pflege der Grundsatz "Ambulant vor Stationär".

Jeder Mensch der weiterhin der Grund- und Behandlungspflege bedarf, aber nicht mehr in einer Klinik versorgt werden muss/kann, hat nach höchstrichterlicher Rechtssprechung das Recht, auch Zuhause versorgt zu werden, unabhängig vom Grad der Versorgung. Häusliche Pflege ist also immer vorrangig zu gewähren.

Die häusliche Intensivpflege gliedert sich im Wesentlichen in die Bereiche Behandlungspflege, Grundpflege, Begleitung und Betreuung. Dabei wird die notwendige Behandlungspflege, die den größten Kostenfaktor ausmacht, meist nahezu komplett von der zuständigen Krankenversicherung (oder Unfallversicherer, etc.) übernommen, die Grundpflege wird teilweise von der Pflegeversicherung mit finanziert. Im Bereich der Grundpflege und der Betreuung können Eigenanteile bzw. als Alternative Hilfeleistungen der Angehörigen notwendig sein. Im Einzelfall kommt hier auch eine Übernahme durch die Sozialhilfe in Betracht.

Die Komplexität dieses Themas erfordert aber eine umfassende Beratung. Wir stehen Ihnen jederzeit bei allen Fragen der Finanzierung zur Seite.

Unser Beratungsangebot ist kostenlos und kann unverbindlich von Ihnen in Anspruch genommen werden.

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Kosten



Die Kostensätze unserer Dienstleistungen richten sich nach den gültigen Vergütungsvereinbarungen mit den verschiedenen Kostenträgern.

Die Kostenverteilung auf die einzelnen Kostenträger (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Privat, evtl. Sozialhilfe) ist dabei abhängig von der ärztlichen Verordnung bezüglich dem Behandlungspflegeumfang, der möglichen Einstufung in der Pflegeversicherung und der eigenen finanziellen Möglichkeiten.